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Schon seit Jahren kommt kein Neubau mehr ohne Aufzug aus. Doch was tun, wenn der Aufzug einmal steckenbleibt? Die gesetzlichen Regelgungen sind klar: Der Aufzugbetreiber ist für die sofortige Befreiung der eingesperrten Personen verantwortlich. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihrer Pflicht nachzukommen: Sie können die Notrufanlage Ihrer Aufzüge bundesweit auf unsere 24-Stunden besetzte Notrufzentrale aufschalten. So ist sichergestellt, daß eingehende Alarmmeldungen jederzeit kompetent bearbeitet werden. Im Raum Berlin übernehmen wir im Ernstfall für Sie zusätzlich die Personenbefreiung vor Ort durch geschulte Interventionskräfte. Derzeit können Sie Wahlgeräte der Typen FWG 85, FWG 90 oder FWG 05 (Schindler u.a.) aufschalten. Die monatliche Gebühr beträgt pro Aufzug 10,00 Euro zzg. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an.
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